Sep 15
Verimount und Firstload.at
Ein interessanter Artikel des ORF beschäftigt sich mit einer aktuellen Werbekampagne des Usenet Access-Providers Firstload.at und mit einigen grundsätzlichen Einschätzungen zur rechtlichen Situation in Österreich.
Stein des Anstosses ist die derzeitige Firstload.at Werbekampagne im Raum Wien. Auf Plakatflächen und Infoscreens wird mit leicht bekleideten Damen und dem schönen Slogan “Saugs dir einfach runter” geworben. Zudem werden Passanten in der Wiener Innenstadt dieser Tage von Mitarbeitern des österreichischen Firstload-Vermarkters Inqnet aktiv auf die Möglichkeit von Gratis-Downloads aus dem Usenet “hingewiesen”.
Grundsätzlich handelt es sich bei der österreichischen Variante um eine geringfügig modifizierte Version des deutschen Angebots, für 7,90 Euro monatlich wird der Download hunderttausender Dateien aus über 60.000 Newsgroups ermöglicht.
Der Artikel des ORF weist im weiteren Verlauf auf das altbekannte Thema “Jahresabo” hin, aber die Umwandlung nicht gekündigter Probeabos in entsprechende Verträge ist gängige Praxis und weder moralisch noch rechtlich anzuprangern sofern entsprechend gekennzeichnet. Auch die “einschlägige Vorgeschichte” des Firstload-Betreibers Verimount mit der Geschäftsadresse in Dubai, insgesamt vier Angeboten auf der Watchlist des Internet-Ombudsmanns und einem mit einem Vergleich beendeten Verfahren der Wiener Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2006 darf natürlich nicht fehlen. Damals musste Verimount eine Gelbuße bezahlen, zudem mussten einige Auflagen für die Seiten Firstload.de, Simsen.de und Probenexpress.de befolgt werden. Wie gesagt - alles “Schnee von gestern”, alle Auflagen wurden erfüllt, die entstehenden Kosten sind für normal-intelligente Menschen klar ersichtlich.
So weit so gut. Nun scheint aber ein gewisser Verein für Anti-Piraterie [VAP] seine Daseinsberechtigung unter Beweis stellen zu wollen und kündigte an, rechtlich gegen das Usenet-Portal vorgehen zu wollen. Als “Trittbrettfahrer der Content-Industrie” (böse Worte…) würden gezielt Downloads von geschütztem Material erleichtert. Weiterhin werde “gezielt mit illegalem Content” geworben und nichts zum Schutz der Kreativen (na ja…) unternommen.
Auch dies also ein “alter Hut”. Firstload ist ein reiner Access-Provider, der keine eigenen Inhalte anbietet. Die österreichische Vermarktungsfirma bemerkte hierzu treffend, dass auch die Telekom Austria und Chello nicht für die von ihren Nutzern heruntergeladenen Inhalte verantwortlich gemacht werden könnten.
Grundsätzlich sieht die rechtliche Situation in Österreich so aus, dass zwar das Bereitstellen geschützter Inhalte im Netz verboten, der Download zu privaten Zwecken jedoch nicht gerichtlich strafbar ist. Der zivilrechtliche Weg in Form einer Unterlassungsklage steht den Rechteinhabern bei nicht lizenzierten Downloads ihrer Werke jedoch offen.

