Jun 17 2008
IVD gegen Usenext
Ein nicht allzu sinnvolles Urteil des Landgerichtes München: Eine Interessensgemeinschaft deutscher Videothekenbetreiber erwirkte gegen Aviteo / Usenext eine einstweilige Verfügung wegen Bewerbung des Usenet Binary Zugangs in jugendgefährdender Art und Weise.

